Gebrauchsanweisung für die grüne Karte im Musikerpass
- Sobald ein Jugendlicher seine Ausbildung beginnt oder einer Jugendmusik beitritt, vermerkt der Präsident das Datum auf der grünen Karte. Danach unterschreibt er diese Karte und klebt sie auf die Innenseite des Deckblattes des Musikerpasses.
- Ab dem 15. Lebensjahr oder sobald er der Erwachsenengesellschaft beitritt, tritt der Jugendliche auf der grünen Karte aus und wird Vollmitglied seines Musikvereins (vermerkt auf Seite 5 des Musikerpasses).
- Die auf der grünen Karte eingetragenen Jahre gelten ebenfalls als Musikjahre.
- Es ist unbedingt notwendig, den Namen des Muttervereins (Mitglied des FKMV) und nicht den Namen der Jugendmusik (wahrscheinlich nur VFJ-Mitglied) auf der grünen Karte zu notieren.
Der Umstand, dass der Jugendliche vorerst auf der grünen Karte eingeschrieben ist und nicht direkt im Musikerpass, erlaubt es dem Verein, nur den VFJ-Beitrag (CHF 50.00 pro Verein) und nicht den FKMV-Beitrag (CHF 26.05 pro Mitglied) zu bezahlen.


